Prämisse
Auch wir können und wollen auch nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verzichten. Aber bei uns wird das „Kleingedruckte“ großgeschrieben.
Denn unmissverständliche und faire Vertragsbedingungen
gehören zu einem reibungslosen Geschäftsverkehr. Und das allein,
die Zufriedenheit sowie das Wissen
unserer Kunden um eine faire und klare Behandlung sind für uns maßgebend.
Angebot und Leistungsanspruch-
Schließlich handelt es sich bei unseren Lieferungen und Leistungen
teils um individuelle Kundenlösungen
und teils um optimierte, ständig sich entwickelnde Angebote. Unserem
Motto getreu, der Kunde ist bei uns
nicht König sondern Kaiser, wollen wir ihnen mit unserem Know-how
und Kompetenz in jeder Hinsich
dienen.
Partner und Wegbegleiter-
Wir wollen Ihnen mit der ganzen Bandbreite unserer Produkte und Leistungen
ein für Sie geeigneter Partner und Wegbegleiter und- bereiter im IT- Bereich sein, damit Sie für
die Zukunft gerüstet sind.
Preisgestaltung-
Wir stehen zu unserem Anspruch, individuelle, kundenoptimierte Leistung
zu knallhart kalkulierten Preisen.
Datensicherheit und- schutz-
Unternehmenswichtige Dinge wie Datenschutz und -sicherheit sind für
uns eine Selbstverständlichkeit
Rechtliche Bestimmungen-
Wir achten sehr genau auf die sich ändernden rechtlichen – nationalen
wie internationalen – Bedingungen.
Nicht, das wir Ihre Rechte beschneiden wollen, im Gegenteil. Wir sind im
Rahmen der für uns geltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür, für den Kunden, für
den Verbraucher, die günstigen und ihn schützenden juristischen Möglichkeiten zu erschöpfen.
Dafür stehen wir ein.
Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung
zwischen Ihnen und der Firma .smartworx unter Berücksichtigung der Interessen aller Kunden unsere
Leistungen übersichtlich und verbindlich für alle zu regeln.
Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Firma .smartworx, deren Kenntnisnahme und
Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen.
1.0 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:
1.1 Handelsgeschäft mit PC, PC –Teile, PC-Netz- und
Komplettsysteme sowie mit
Software (Office-Software; Betriebssystemen)
Vertrieb von und Handel mit PC- Systemen und- Teilen und Peripheriegeräten
und- Teilen
sowie alle hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen gehören
zum Leistungsumfang der
Firma .smartworx.
1.2 Planung, Gestaltung und Pflege von Internetpräsenz
Planung, Gestaltung und Pflege von Internetpräsenz (Websitedesign)
gehören zum
Leistungsumfang der Firma .smartworx. Leistungen dieser Art werden im Rahmen
eines
Dienstleistungsvertrages in einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung
benannt.
Leistungsumfang, Entgelt, Lieferung, Pflege sind Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages
und werden individuell und nach Absprache mit dem Kunden bestimmt.
1.3 Consulting im IT- Bereich
Beratungen im IT-Bereich werden in einem kundenspezifischen Dienstleistungsvertrag
bestimmt. Soweit die vorgenannten Geschäftsgegenstände, 1.1 und
1.2, Bestandteil dieses
Vertrages werden, wenn die beauftragte Beratungsdienstleistung im Sinne
einer IT- Strategieund
/oder Umsetzungsberatung vertraglich vereinbart wird, gelten für die
in 1.1 und 1.2
genannten und in diesem Beratungvertrag eingeschlossenen Teilleistungen
diese AGB,
soweit nichts anderes im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages schriftlich
von beiden
Vertragsparteien vereinbart wird.
2.0 Allgemeine vertragliche Grundlagen
Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht.
Sollten persönliche
Vertragsbedingungen mit dem Kunden geschlossen werde, insbesondere zu den
Leistungen 1.2 und 1.3
dieser AGB, so sind diese Leistungen schriftlich mit der Firma .smartworx
zu vereinbaren. Diese werden
erst mit Gegenzeichnung durch die Firma .smartworx wirksam.
3.0 Liefertermine und Vertragsabschlüsse
3.1 Handelsgeschäfte PC, PC-Teile, Peripheriegeräte;
PC-Netzwerk und-
Komplettsysteme
Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen
der Schriftform.
Als Schriftform gelten Fax-Bestätigungen, Briefe; E-Mail-Sendungen.
3.2 Lieferrahmenbedingungen und –Verzögerungen bei Handelsware
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund Ereignissen, die
dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen- hierzu gehören
auch Lieferschwierigkeiten bei Herstellern oder Lieferanten des Verkäufers,
hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen
den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Vertrages
ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger
als 6 Wochen dauert, ist
der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird der
Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so dass er bspw. von seinem
Vertrag wegen
Nichterfüllbarkeit der zugesagten Lieferung aufgrund höherer
Gewalt zurücktritt, so kann der
Käufer hieraus keine Schadenseratzansprüche herleiten. Der Verkäufer
ist verpflichtet, jede
Art von Lieferverzögerung, die über den vereinbarten oder zugesagten
Liefertermin
hinausreicht, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen (Brief, Fax,
E-Mail). Ist der Käufer mit einer
Lieferverzögerung wegen vom Verkäufer nicht vertretbarer Umstände
einverstanden, bedarf
es nicht dessen schriftlicher Bestätigung über diese Verzögerung
gegenüber dem Verkäufer.
Wird entgegen der Zusage über die Lieferung vom Hersteller oder Lieferanten
ein funktional
gleichartiges Bauteil mit gleichen Eigenschaften geliefert, so ist der
Verkäufer verpflichtet,
diese Änderung dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Stillschweigen
zur schriftlich mitgeteilten
Lieferverzögerung im Rahmen der genannten Nachfrist oder Änderung
eines Bauteils mit
gleichen Eigenschaften bedeutet die Akzeptanz der Lieferverzögerung
und Bauteiländerung
und damit Vertragsänderung in diesem Teil.
4.0 Gewährleistung Handelsware
4.1 Gewährleistung für Handelsware
Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei
von Fabrikations- und Materialmängeln sind,
die Gewährleistung beträgt für Bauteile wie Komplettgeräte,
wenn nicht anders vereinbart, 6 Monate. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen des
Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede
Gewährleistung.
Im Falle des Eintritts der Gewährleistungspflicht des Verkäufers
sind die schadhaften Teile bzw.
das schadhafte Gerät frei zur Reparatur an den Verkäufer zu überstellen.
Defekte Artikel werden
zum Hersteller/ Importeur/ Lieferanten zur Reparatur eingesandt. In dieser
Zeit besteht generell
kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzartikels. Sollte ein Test der reklamierten
Artikel keinen
Fehler ergeben und dem Verkäufer hieraus Kosten entstehen, so ist
er berechtigt, diese in vollem
Umfang an den Käufer weiterzugeben. Eine Haftung für normale
Abnutzung bzw. Fehlbedienung
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsanspruche stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber der Firma .smartworx wie gegen ihre
Erfüllungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges
oder vorsätzliches
Handeln vorliegt.
4.2 Eigentumsvorbehalt und Haftungsbeschränkung in Bezug auf
Handelsware
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschließlich
Saldoforderungen
aus Kontokorrent), bleibt die Handelsware Eigentum des Verkäufers.
Nimmt der
Käufer oder der Niesnutzer der Handelsware an der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware Änderungen in der Hard- und Software vor (z.B. Änderungen
und
Manipulation an den Hardwareteilen bzw. Aufbrechen verplombter oder gesicherter
Teile sowie Änderungen an der Werkseinstellung des BIOS), so erlischt
die
Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt
der Käufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer
ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug-
ist der
Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt- soweit
nicht das
Anzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag.
5.0 Haftung Internet- Nutzung
Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine
Haftung übernehmen.
Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden oder
Folgeschäden,
die direkt oder
indirekt mit den Servern verursacht werden, insbesondere Schäden durch
Computerviren oder so genannte Fremdeinwirkungen über das Internet
(so
genannte „Hacker“). Zudem sind Haftung und Schadensersatzansprüche
auf Höhe
des Auftragswertes beschränkt.
Weiterhin haften wir auch nicht für aus dem Internet genutzte Inhalte
fremder Dritte oder deren
Folgewirkungen auf die Hard- und Software unserer Kunden und deren Kommunikationspartnern,
die mittels der angebotenen und vom Kunden genutzten Kommunikationsdienste
genutzt werden.
6.0 Allgemeiner Zahlungsverzug
6.1 Leistungs- und Lieferungsvorbehalt sowie Verzugsschaden
Vorbehalt in der Ausübung des Dienstleistungsvertrages im Bereich
der Beratung,
Dienstleistungen und Lieferungen von Handelswaren.
Kommt der Kunde mit der Zahlung für in Anspruch genommene Dienstleistungen
und unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren in Verzug, ist die Firma
.smartworx
berechtigt, ihre Leistungen sofort einzustellen und noch nicht bezahlte
oder in
Rechnung gestellte, erbrachte Leistungen gegenüber dem Kunden fällig
zu stellen
bzw. unter Vorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern.
Gerät der Kunde mit der Zahlung für geleistete Dienstleistungen
und gelieferte
Handelswaren in Verzug, ist sie berechtigt, sofortige Zinsen gemäß der
geltenden
Rechtsprechung in Rechnung zu stellen bzw. Zinsen zu berechnen, die der
Gläubigerin von ihrem Kreditinstitut für den Zeitraum des Verzuges
in Rechnung
gestellt werden
Die Realisierung der durch Zahlungsverweigerung seitens der Kunden offenen
Forderungen der Firma .smartworx werden nach der ersten Mahnung sofort
einem
in Deutschland ansässigen großen Inkassounternehmen bzw. dem
Mahngericht ü
bertragen. Die Kosten für das Inkassoverfahren hierfür trägt
der Schuldner der
Firma .smartworx.
Weiter Schadenersatzansprüche gegenüber in Verzug geratene Kunden
der Firma
.smartworx bleiben davon unberührt.
Allgemeine Zahlungsbedingungen
6.2 IT- Dienstleistungen
Der Kunde ermächtigt die Firma .smartworx, die von ihm zu entrichtenden
Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos durch Lastschrift
einzuziehen. Diese Vereinbarung gilt, soweit nichts anders schriftlich
bestimmt wird.
Wird eine andere Zahlweise zwischen beiden Vertragspartnern schriftlich
vereinbart,
ist der Betrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto
der
Firma .smartworx gutgeschrieben. Bei Lastschriftvereinbarung, die jederzeit
vom
Kunde widerrufen werden kann, mit einer Frist bis zu 14 Tagen.
6.3 Bei der Lieferung von Handelsware
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma .smartworx, die vom Kunden
bestellte Ware
gegen Nachnahme ausliefert. Diese Vereinbarung gilt, soweit nichts anderes
schriftlich bestimmt
wird.
Der Verkäufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche
rechtskräftig oder unstreitig sind.
Gilt als schriftliche Vereinbarung, dass nicht auf Nachnahme sondern gegen
Rechnung oder
andere Zahlweisen geliefert wird, gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt,
wenn die Firma
.smartworx über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks
gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer bzw. Kunde
in Verzug, so ist die Firma
.smartworx berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe
des von
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zuzüglich der
gesetzlichen MwSt. zu berechnen. Wenn der Firma .smartworx Umstände
bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Käufers oder Kunden in Frage stellt
ist, so ist dir Firma .smartworx
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie
Schecks (zur Teilzahlung)
angenommen hat. Die Firma .smartworx ist in diesem Falle außerdem
berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.0 Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
Firma .smartworx und ihren
Kunden bzw. Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz
unseres Unternehmens.
8.0 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchsetzbar
sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen
dieses
Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare
Bestimmung ist als durch
diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen,
die dem von den
Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. |