smartworx.media Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

.smartworx media
Brewig, Rocholl GbR
(im Folgenden nur .smartworx genannt)






Prämisse

Auch wir können und wollen auch nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten. Aber bei uns wird das „Kleingedruckte“ großgeschrieben. Denn unmissverständliche und faire Vertragsbedingungen gehören zu einem reibungslosen Geschäftsverkehr. Und das allein, die Zufriedenheit sowie das Wissen unserer Kunden um eine faire und klare Behandlung sind für uns maßgebend.

Angebot und Leistungsanspruch-

Schließlich handelt es sich bei unseren Lieferungen und Leistungen teils um individuelle Kundenlösungen und teils um optimierte, ständig sich entwickelnde Angebote. Unserem Motto getreu, der Kunde ist bei uns nicht König sondern Kaiser, wollen wir ihnen mit unserem Know-how und Kompetenz in jeder Hinsich dienen.

Partner und Wegbegleiter-

Wir wollen Ihnen mit der ganzen Bandbreite unserer Produkte und Leistungen ein für Sie geeigneter Partner und Wegbegleiter und- bereiter im IT- Bereich sein, damit Sie für die Zukunft gerüstet sind.

Preisgestaltung-

Wir stehen zu unserem Anspruch, individuelle, kundenoptimierte Leistung zu knallhart kalkulierten Preisen.

Datensicherheit und- schutz-

Unternehmenswichtige Dinge wie Datenschutz und -sicherheit sind für uns eine Selbstverständlichkeit

Rechtliche Bestimmungen-

Wir achten sehr genau auf die sich ändernden rechtlichen – nationalen wie internationalen – Bedingungen. Nicht, das wir Ihre Rechte beschneiden wollen, im Gegenteil. Wir sind im Rahmen der für uns geltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür, für den Kunden, für den Verbraucher, die günstigen und ihn schützenden juristischen Möglichkeiten zu erschöpfen.

Dafür stehen wir ein.

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Firma .smartworx unter Berücksichtigung der Interessen aller Kunden unsere Leistungen übersichtlich und verbindlich für alle zu regeln.
Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der Firma .smartworx, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen.


1.0 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:
    1.1 Handelsgeschäft mit PC, PC –Teile, PC-Netz- und Komplettsysteme sowie mit
    Software (Office-Software; Betriebssystemen)

    Vertrieb von und Handel mit PC- Systemen und- Teilen und Peripheriegeräten und- Teilen sowie alle hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen gehören zum Leistungsumfang der Firma .smartworx.
    1.2 Planung, Gestaltung und Pflege von Internetpräsenz
    Planung, Gestaltung und Pflege von Internetpräsenz (Websitedesign) gehören zum Leistungsumfang der Firma .smartworx. Leistungen dieser Art werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages in einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung benannt.
    Leistungsumfang, Entgelt, Lieferung, Pflege sind Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages und werden individuell und nach Absprache mit dem Kunden bestimmt.
    1.3 Consulting im IT- Bereich
    Beratungen im IT-Bereich werden in einem kundenspezifischen Dienstleistungsvertrag bestimmt. Soweit die vorgenannten Geschäftsgegenstände, 1.1 und 1.2, Bestandteil dieses Vertrages werden, wenn die beauftragte Beratungsdienstleistung im Sinne einer IT- Strategieund /oder Umsetzungsberatung vertraglich vereinbart wird, gelten für die in 1.1 und 1.2 genannten und in diesem Beratungvertrag eingeschlossenen Teilleistungen diese AGB, soweit nichts anderes im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages schriftlich von beiden Vertragsparteien vereinbart wird.

2.0 Allgemeine vertragliche Grundlagen
    Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht. Sollten persönliche Vertragsbedingungen mit dem Kunden geschlossen werde, insbesondere zu den Leistungen 1.2 und 1.3 dieser AGB, so sind diese Leistungen schriftlich mit der Firma .smartworx zu vereinbaren. Diese werden erst mit Gegenzeichnung durch die Firma .smartworx wirksam.

3.0 Liefertermine und Vertragsabschlüsse
    3.1 Handelsgeschäfte PC, PC-Teile, Peripheriegeräte; PC-Netzwerk und-
    Komplettsysteme

    Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gelten Fax-Bestätigungen, Briefe; E-Mail-Sendungen.
    3.2 Lieferrahmenbedingungen und –Verzögerungen bei Handelsware
    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören auch Lieferschwierigkeiten bei Herstellern oder Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so dass er bspw. von seinem Vertrag wegen Nichterfüllbarkeit der zugesagten Lieferung aufgrund höherer Gewalt zurücktritt, so kann der Käufer hieraus keine Schadenseratzansprüche herleiten. Der Verkäufer ist verpflichtet, jede Art von Lieferverzögerung, die über den vereinbarten oder zugesagten Liefertermin
    hinausreicht, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen (Brief, Fax, E-Mail). Ist der Käufer mit einer Lieferverzögerung wegen vom Verkäufer nicht vertretbarer Umstände einverstanden, bedarf es nicht dessen schriftlicher Bestätigung über diese Verzögerung gegenüber dem Verkäufer.
    Wird entgegen der Zusage über die Lieferung vom Hersteller oder Lieferanten ein funktional gleichartiges Bauteil mit gleichen Eigenschaften geliefert, so ist der Verkäufer verpflichtet, diese Änderung dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Stillschweigen zur schriftlich mitgeteilten Lieferverzögerung im Rahmen der genannten Nachfrist oder Änderung eines Bauteils mit gleichen Eigenschaften bedeutet die Akzeptanz der Lieferverzögerung und Bauteiländerung und damit Vertragsänderung in diesem Teil.

4.0 Gewährleistung Handelsware
    4.1 Gewährleistung für Handelsware
    Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, die Gewährleistung beträgt für Bauteile wie Komplettgeräte, wenn nicht anders vereinbart, 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
    Im Falle des Eintritts der Gewährleistungspflicht des Verkäufers sind die schadhaften Teile bzw. das schadhafte Gerät frei zur Reparatur an den Verkäufer zu überstellen. Defekte Artikel werden zum Hersteller/ Importeur/ Lieferanten zur Reparatur eingesandt. In dieser Zeit besteht generell kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzartikels. Sollte ein Test der reklamierten Artikel keinen Fehler ergeben und dem Verkäufer hieraus Kosten entstehen, so ist er berechtigt, diese in vollem Umfang an den Käufer weiterzugeben. Eine Haftung für normale Abnutzung bzw. Fehlbedienung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsanspruche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma .smartworx wie gegen ihre Erfüllungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.
    4.2 Eigentumsvorbehalt und Haftungsbeschränkung in Bezug auf
    Handelsware

    Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), bleibt die Handelsware Eigentum des Verkäufers. Nimmt der Käufer oder der Niesnutzer der Handelsware an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware Änderungen in der Hard- und Software vor (z.B. Änderungen und Manipulation an den Hardwareteilen bzw. Aufbrechen verplombter oder gesicherter Teile sowie Änderungen an der Werkseinstellung des BIOS), so erlischt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
    Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt- soweit nicht das Anzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag.

5.0 Haftung Internet- Nutzung
    Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt mit den Servern verursacht werden, insbesondere Schäden durch Computerviren oder so genannte Fremdeinwirkungen über das Internet (so genannte „Hacker“). Zudem sind Haftung und Schadensersatzansprüche auf Höhe
    des Auftragswertes beschränkt.
    Weiterhin haften wir auch nicht für aus dem Internet genutzte Inhalte fremder Dritte oder deren Folgewirkungen auf die Hard- und Software unserer Kunden und deren Kommunikationspartnern, die mittels der angebotenen und vom Kunden genutzten Kommunikationsdienste genutzt werden.

6.0 Allgemeiner Zahlungsverzug
    6.1 Leistungs- und Lieferungsvorbehalt sowie Verzugsschaden
    Vorbehalt in der Ausübung des Dienstleistungsvertrages im Bereich der Beratung, Dienstleistungen und Lieferungen von Handelswaren. Kommt der Kunde mit der Zahlung für in Anspruch genommene Dienstleistungen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren in Verzug, ist die Firma .smartworx
    berechtigt, ihre Leistungen sofort einzustellen und noch nicht bezahlte oder in Rechnung gestellte, erbrachte Leistungen gegenüber dem Kunden fällig zu stellen bzw. unter Vorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern.
    Gerät der Kunde mit der Zahlung für geleistete Dienstleistungen und gelieferte Handelswaren in Verzug, ist sie berechtigt, sofortige Zinsen gemäß der geltenden Rechtsprechung in Rechnung zu stellen bzw. Zinsen zu berechnen, die der Gläubigerin von ihrem Kreditinstitut für den Zeitraum des Verzuges in Rechnung gestellt werden
    Die Realisierung der durch Zahlungsverweigerung seitens der Kunden offenen Forderungen der Firma .smartworx werden nach der ersten Mahnung sofort einem in Deutschland ansässigen großen Inkassounternehmen bzw. dem Mahngericht ü bertragen. Die Kosten für das Inkassoverfahren hierfür trägt der Schuldner der Firma .smartworx.
    Weiter Schadenersatzansprüche gegenüber in Verzug geratene Kunden der Firma .smartworx bleiben davon unberührt.
    Allgemeine Zahlungsbedingungen
    6.2 IT- Dienstleistungen
    Der Kunde ermächtigt die Firma .smartworx, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Diese Vereinbarung gilt, soweit nichts anders schriftlich bestimmt wird.
    Wird eine andere Zahlweise zwischen beiden Vertragspartnern schriftlich vereinbart, ist der Betrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto der Firma .smartworx gutgeschrieben. Bei Lastschriftvereinbarung, die jederzeit vom Kunde widerrufen werden kann, mit einer Frist bis zu 14 Tagen.
    6.3 Bei der Lieferung von Handelsware
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma .smartworx, die vom Kunden bestellte Ware gegen Nachnahme ausliefert. Diese Vereinbarung gilt, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt wird.
    Der Verkäufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig oder unstreitig sind. Gilt als schriftliche Vereinbarung, dass nicht auf Nachnahme sondern gegen Rechnung oder andere Zahlweisen geliefert wird, gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Firma .smartworx über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer bzw. Kunde in Verzug, so ist die Firma
    .smartworx berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu berechnen. Wenn der Firma .smartworx Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers oder Kunden in Frage stellt ist, so ist dir Firma .smartworx berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks (zur Teilzahlung) angenommen hat. Die Firma .smartworx ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.0 Gerichtsstand
    Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma .smartworx und ihren Kunden bzw. Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.

8.0 Schlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.




business On